Nur noch bis spätestens 15. Januar 2025 besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die wald-schädigenden WKA-Vorrangflächen des Planungsverbands einzulegen!
Mit einem Klick auf die untenstehenden Überschriften erfahrt ihr mehr zu den Themen.
Wie funktioniert ein Einspruch?
Einwendungen gegen die geplanten Windkraftvorrangflächen im nördlichen bayerischen Hochspessart richtet man an den Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain.
Jeder kann und sollte Einwendungen vorbringen, egal ob Bewohner oder Besucher, Jugendlicher, Erwachsener oder Senior, Politiker, Verband oder Privatperson.
Am besten direkt als Schreiben abgeben oder per Post an
Landratsamt Aschaffenburg
Regionaler Planungsverband
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Alternativ per E-Mail:
region1@reg-ufr.bayern.de
Am bequemsten für den Planungsverband per Link:
https://formulare.lra-ab.de/frontend-server/form/provide/25453/
Einen Überblick über die beplanten Flächen bekommt ihr mit den Standortdatenblättern unten auf dieser Seite beiden Planungsunterlagen verlinkt.
Hier steht Schwarz auf Weiß, wie schützenswert die Flächen sind, welche Belange wie Trinkwasserschutz, Artenschutz, Landschaftsschutz, Erholungswert, Bodenfunktion etc. betroffen, aber weder genau untersucht noch berücksichtigt sind.
Den Ausschlag für die Planung gab allein die relativ für die Region gute (berechnete, nicht gemessene) Windhöffigkeit – im Deutschland-Vergleich gerade mal minderwertig bis bedingt geeignet.
Wir Spessart-Bewohner, Spessart-Besucher und Spessart-Liebhaber wissen, welche Werte wir hier in Gefahr sind! Also: Einspruch jetzt!
Bitte gebt an, gegen welche Flächen sich euer Einspruch wendet. Habt ihr konkrete Einwendungen, die sich auf eine spezielle WKA-Vorrangfläche (z.B. W13 / W8 / W2B) beziehen? Macht ihr euch stark für den Hochspessart-Wald auf mehreren Planflächen?
Zusätzlich zu eurer persönlichen Einwendung könnt ihr uns auch eure Begründung mit Name und Adresse per Email zusenden. Wir nehmen diese dann in unsere Sammeleinwendung mit auf.
Hintergrund
Start war am 15. November 2024 mit der Offenlegung der Standortplanungen für Windkraftvorranggebiete in der Region Bayerischer Untermain. Für hochwertige Waldgebiete im nördlichen Bayerischen Hochspessart sind allein in W8 und W13 125 ha vorgesehen.
Es handelt sich bei den Höhenrücken des Spessarts um Gebiete der höchsten landschaftlichen Schutzgutklasse, um Lebensräume für seltene und störungsempfindliche Tierarten und um klimastabilen Misch-, Laub- und Nadelwald.
So sehr wir an Klimaneutralität arbeiten: bei der Standortwahl für Windkraft oder Photovoltaik muss es unter Beachtung der Naturräume eine klare Grenze geben. Große zusammenhängende Waldgebiete dürfen nicht belastet werden!
Argumente für den Erhalt des Spessart-Walds
Als größtes noch zusammenhängendes Mischwaldgebiet Deutschlands erfüllt der Spessart eine unersetzliche Funktion für den Klimaschutz, die Trinkwasserversorgung, die Natur und Menschen.
CO2-Senke
Klimastabiler Mischwald speichert 3-5-Tonnen Kohlenstoff pro Jahr und Hektar.
13 % der globalen Treibhausgasemissionen stammen aus der Zerstörung von Wäldern.
Nachpflanzungen brauchen 50 – 100 Jahre, um wieder annähernd leistungsstark zu sein.
Zugegeben: Ein Windrad spart mehr CO2 im Laufe seiner Betriebsdauer – aber es kann sonst NICHTS!!!
Mehr über die Leistungen eines Waldes, wie es der Spessart ist, erfahrt Ihr in unseren Flyern hier auf der Homepage
natürliche Klimaanlage
In einem großem Waldgebiet mit geschlossenem Blätterdach herrscht ein besonderes Klima:
im Sommer durch Verdunstung und Bodenbeschattung durchschnittlich etwa 5 °C kühler als auf Freiflächen und bis über 10 °C kühler als in den angrenzenden Städten – das bedeutet natürliche Klimatisierung für die Region.
Im Winter ist es durch Isolationswirkung der Vegetation etwa 5 °C milder als auf offener Fläche – das bedeutet Schutz für Tiere und Pflanzen.
Trinkwasser-Speicher
Jeder einzelne Quadratmeter durch große Bäume beschatteter Waldboden speichert bis zu 200 Liter Wasser und filtert es bis zum wertvollen Trinkwasser.
Es geht hier nicht nur um aktuelle Wasserschutzgebiete, sondern um den Schutz der Wassereinzugsgebiete der Zukunft. Dafür braucht es große, zusammenhängende Gebiete mit minimaler Belastung.
Sauerstoff-Produktion
Je nach Baumart produziert ein Hektar Wald 15 – 30 Tonnen Sauerstoff pro Jahr. Im Sommer ist der Laubwald leistungsfähiger, im Winter der Nadelwald.
Der Wald erzeugt damit wörtlich unsere Luft zum Atmen. Ohne Pflanzen würden Menschen und Tiere ersticken.
Luftfilter, Feinstaubfänger
Jeder Hektar Mischwald filtert bis zu 50 Tonnen Feinstaub pro Jahr.
Biodiversitäts-Zelle
Lebensraum-Erhalt gegen das Artensterben ist weltweit Gesetz! Artenschutz ist ein wichtiger Baustein, auch das Leben der Menschen auf diesem Planeten zu sichern. Wald ist eine der entscheidenden Biodiversitätszellen.
Im Spessart leben 3741 hinreichend erforschte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Davon ist etwa jede vierte stark gefährdet. Einen Quadratmeter Waldboden bewohnen mehrere Hunderttausend bis Millionen Individuen der Meso- und Makrofauna mit einem Naturrecht auf Lebensraum.
Eine Beschneidung oder Teilvernichtung dieses Lebensraumes können wir uns mit Blick auf das Artensterben nicht leisten.
Gesetzlich verankert ist das in der Bundes-Biodiversitätsstrategie, in der EU Biodiversitätsstrategie, im EU Renaturierungsgesetz, in der UN Biodiversitätskonvention
Rückzugsraum seltener Arten
Je größer der Wald desto besser!
Kartierungen und Beobachtungen der Forstleute und Jäger haben ergeben: Wildkatze und Luchs durchstreifen die Wälder. Störungsempfindliche Rothirsche und andere Huftiere sind im Hochspessart zuhause. Seltene Fledermausarten haben hier Hotspots, Wochenstuben, Jagdgebiete oder sind auf der Zugzeit zu Gast. Streng geschützte Greifvögel, Eulenarten, Spechte und seltene Kleinvögel brauchen den Lebensraum. Insekten wie Wildbienen, Schwebfliegen, Waldameisen und unzählige andere leben in den Gebieten ebenso wie geschützte Kriechtiere, Schlangen und Lurche.
Diesen Rückzugs- und Lebensraum zu opfern oder zu schädigen ist unverantwortlich.
Erholungsraum
Wandern, Radfahren, Wald-Baden!
Für das Rhein-Main-Gebiet ist der Spessart eines der wichtigsten Naherholungsgebiete. Wer intensives Naturerleben beim Wandern, Radfahren oder auch beim Wald-Baden sucht, kommt hier auf seine Kosten.
Dem Hochspessart darf seine Einzigartigkeit nicht genommen werden, indem wir ihn zu einer Windenergieregion erklären, damit seine Attraktivität erhalten bleibt.
Landschaftsgut
Höchste Schutzgutklasse bewahren! Der Hochspessart im Sandsteinspessart ist in Bayern unter der höchsten Schutzgutklasse zu finden. Die Einzigartigkeit der Landschaft ist mit Stufe 5 bewertet und der Erholungsfaktor mit 3, was jeweils die höchst erreichbaren Level sind. Die Höhenrücken im Spessart zählen zu den weitaus sichtbaren visuellen Leitlinien mit hoher Fernwirkung und sind landschaftsprägende Elemente.
Dutzende 250 m hohe Windkraftanlagen (ohne zukünftige Höhenbegrenzung) kämen einer Degradierung des Charakterbildes gleich.
Rohstoffquelle
Nachhaltige Forstwirtschaft! Die Statistiken des Forstreviers Heigenbrücken belegen, dass hochwertiges Holz als Rohstoff aus den Wäldern entnommen wird und dabei nachhaltig mit Fokus auf einen gut strukturierten klimastabilen Mischwald Forstwirtschaft betrieben wird.
Waldschutz ist Gesetz!
Deshalb darf kein Quadratmeter klimastabiler Wald gerodet oder geschädigt werden.
Bundes-Waldinventur
Die Bundes-Waldinventur 2024 zeichnet ein düsteres Bild vom Durchschnittswald in Deutschland.
Bericht zur Bundeswaldinventur
Gerade Monokulturen sind unter anderem auch durch Klimaveränderungen und Umweltverschmutzung stark geschädigt. Der Bayerische Hochspessart allerdings ist ein vielfältig strukturierter, meist mehrstufig aufgebauter Mischwald, der zu den klimastabilsten in Europa zählt. Ein hoher Altbaumbestand, Naturverjüngung kombiniert mit gezielter Nachpflanzung, idealer Totholzanteil, zehn und mehr verschiedene Baumarten in näherem Umkreis, mehrere Etagen von der Krautschicht über die Strauchschicht bis hin zu den hohen Bäumen machen ihn resilient und ökologisch hoch leistungsfähig. Ihn zu verkleinern oder zu schädigen ist gerade im dicht besiedelten Mitteleuropa keine Option.
Im Gesetz ist Waldschutz verankert im BayWaldG, BayNatSchG, BWaldG, EU Renaturierungsgesetz, UN Biodiversitätskonvention und an vielen anderen Stellen weltweit. Müssen wir unsere Entscheidungsträger wirklich daran erinnern, dass der Wald zu unseren natürlichen Lebensgrundlagen gehört?
Pflicht der Landesregierungen
Landesregierungen: Pflicht zu Schutz des Waldes und Erhaltung der Erholungsfunktion!
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, wonach die Forstbehörden und -betriebe der Länder verpflichtet sind, die Wälder unter dem Hauptaspekt des Schutzes und der Erhaltung der Erholungsfunktion zu verwalten und zu bewirtschaften.
Holzernte und andere kommerzielle Zwecke sind zweitrangig! Auch angesichts der Energiewende müssen hochwertige Waldgebiete im Interesse des Naturschutzes, aber auch als Erholungsraum für uns Menschen erhalten bleiben
Bericht des Bundesrechnungshofes
Nicht sicher, zu teuer, Auswirkungen ungeklärt!
Der Bundesrechnungshof bewertet im März diesen Jahres die deutsche Klimapolitik mit der zu hohen Konzentration auf Windkraft wie folgt: Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist zu teuer und die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten!
Bericht des Bundesrechnungshofs
Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung war zur Beschleunigung der Energiewende bis Ende 2022 größtenteils ausgesetzt. Inzwischen ist sie nach begleitendem Umweltbericht zur Neufassung Kapitels Energie der Regionalplanung für den Bayerischen Untermain auf die Genehmigungsebene verschoben. Wie Fälle aus ganz Deutschland (z.B. im Rheinhardwald in Hessen (Link zur Naturschutz-Initiative ) zeigen, werden Projekte durchaus ohne entsprechende Prüfungen durchgezogen und wertvolle Natur zerstört.
Planungs-Unterlagen
Für eure Einwendungen könnt ihr die Planungs-Unterlagen einsehen!
Regionaler Planungsverband
Veröffentlichung Windkraft-Vorrangflächen
Standort-Datenblätter
Mit der Offenlegung der Planungen am 15. November 2024 findet sich zu jeder Windkraftvorrangfläche ein detailliertes Standort-Datenblatt.
W13 Englänger/Eselsweg
W8 Grenzweg/Hohlstein
W2B Rehberg/Birkenhainer
Zusammenfassung
Für den Hochspessart-Wald erwartet der Planungsverband verschiedenste negative Auswirkungen und Wechselwirkungen auf Natur, Landschaft, Umwelt und Menschen – und versucht dennoch, Vorranggebiete hier auszuweisen.
Auswirkungen auf die Landschaft werden verniedlicht, indem es heißt, die WKAs sollen von Standort und Gestaltung her möglichst unauffällig gestaltet werden. Das hört sich für mehrere 250 Meter hohe Windkraftanlagen schon etwas unwahrscheinlich an!
Auswirkungen auf die Erholungsfunktion werden billigend in Kauf genommen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen werden im Zuge der Festlegung der Vorrangflächen nicht durchgeführt, sondern auf die konkreten Planungen der Windkraftparks verlegt. Damit es schneller geht mit der Windkraft, ist die Umwelt nicht mehr wichtig?
Wasserschutzgebiete und Wassereinzugsgebiete werden ignoriert. Wassereinzugsbelange, auch was private Brunnen und Quellen betrifft, sollen angeblich bei der Genehmigung berücksichtigt werden. Das hört sich nach Aufschiebung des genaueren Hinsehens an!
Einschnitte in den Artenschutz sind zu erwarten – das steht auch in den Planunterlagen des Regionalen Planungsverbandes. Allerdings wurde keine detaillierte Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Angeblich soll das bei den konkreten Genehmigungsverfahren geschehen.
Geschütze Arten im Gebiet sind daher den Planern „nicht bekannt“. Umfangreiche Kartierungen von Naturschützern im Spessart, von Forstleuten und Wanderern, Wildkamera-Dokumentationen von Jägern haben ein anderes Bild gezeichnet. Seltene Fledermausarten, auf der roten Liste geführte Vogelarten, störungsempfindliche Tiere wie Rothirsch, Wildkatze oder Luchs, streng geschützte Pflanzen-, Pilz- oder Insektenarten machen den Hochspessart zu einem faktischen Naturschutzgebiet und zu einer Biodiversitäts-Insel.
Die Auswirkungen auf Klima und Luft werden pauschal auf CO2 reduziert. Andere Aspekte wie Luftreinhaltung, Sauerstoffproduktion, Klimapuffer, Luftfeuchteregulierung etc. werden nicht gewertet.
Beeinträchtigungen der Bodenfunktion werden als „kleinräumig“ beschrieben – wobei 1,8 % der Fläche Deutschlands mehr sind als die Fläche der Verkehrswege. Und dass nicht nur versiegelter, sondern auch verdichteter Boden seine ökologischen Fähigkeiten größtenteils verliert, scheint unwichtig zu sein. Hier wird zwar das BBodSchG hinsichtlich möglicher Schadstoffeinträge zitiert, aber keine vorausschauende Vorsorge betrieben, sondern die Verantwortung auf nächste Generationen verlagert – man denke nur an den Restmüllasche-Anteil im Beton.
Zuwegung über mehrere Kilometer auf (zu ertüchtigenden) Waldwegen und Stromübertragung ans Netz über teilweise bis zu 12,5 km wird kommentarlos dahingestellt. Einzig die Anmerkung des nötigen Neubaus eines Umspannwerkes bei Krombach lässt aufhorchen, dass da noch weitere Folgen zu erwarten sind.
All das ist bekannt und aus den veröffentlichten Standortdatenblättern des Regionalen Planungsverbandes auch ersichtlich. Dennoch sind im aktuellen Festlegungsbeschluss Gebiete im Hochspessart vorgesehen. Auf die konkreten Genehmigungsverfahren wird jegliche Vorsorge für Natur, Umwelt und Landschaft verschoben.
Warum weist man wertvolle Naturräume auf den Hochspessart-Rücken überhaut aus und weicht nicht auf ökologisch und landschaftlich weniger hochwertige Gebiete aus?
Wenn die Vorrangflächen allerdings erst einmal feststehen, sind viele Schutzrechte stark abgeschwächt oder ganz außer Kraft gesetzt.
Die einzige Chance für den Spessart-Wald und seine Bewohner:
Einspruch erheben und zwar jetzt!